Förderungsberechtigt sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, soweit der genannte Personenkreis kein eigenes Einkommen und/oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze nicht übersteigt. Die Förderung kann pro TeilnehmerIn nur für einen Verein erfolgen, es gilt der zuerst bei der Sportjugend (Eingangsstempel der Sportjugend) eingereichte Einzelnachweis.
Förderung: nach Vorlage des Einzelnachweises „Feststellung der Zuschussberechtigung / wirtschaftliche Familienverhältnisse“ € 10,-- pro TeilnehmerIn/Monat
Bitte sprechen Sie in den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle an (Mo u. Do 14.00 18.00 Uhr, Di 09.00 12.00 Uhr, Tel.: 6061414) Frau Haumüller an.
Jeder Antrag wird diskret behandelt.