Liebe Mitglieder des SC Poppenbüttel von 1930 e.V.,
Nach der Entscheidung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg am vergangenen Dienstag und dem Erlass der vierten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung sind folgende Änderungen für den Sport in Hamburg eingetreten, über die wir gerne informieren möchten:
Die Ausübung von Individualsportarten unter freiem Himmel ist ab dem 06.05.2020 erlaubt. Dies betrifft z.B. Gymnastik, Leichtathletik, Walking, Tennis, etc.
Die Ausübung von Mannschaftssportarten und Wettkämpfen bleibt weiterhin verboten.
Die Sporthallen bleiben ebenso geschlossen wie auch Duschen und Umkleideräume.
Die Vereinsgastronomie bleibt ebenfalls geschlossen.
Diese Regelungen sind bis zum 31.05.2020 gültig. Somit können wir leider zunächst bis zum 31.05.2020 keine Mannschaftssportarten ausüben und keine Hallensportarten anbieten. Wir hoffen diesbezüglich auf weitere Erleichterungen in naher Zukunft. Bei der Ausübung des Individualsports ist unbedingt die Einhaltung eines Abstandes von 1,5 m zueinander zu beachten. Trotz der bestehenden Einschränkungen ist es uns möglich, diverse Angebote für Individualsport anzubieten. Diese werden ausschließlich im Freien ausgeübt, unter Einhaltung eines Abstandes von 1,5m sowie unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften. Wir appellieren an alle Mitglieder, die geltenden Regeln unbedingt einzuhalten. Anderenfalls könnte es dazu führen, dass die Sportanlagen behördenseitig wieder geschlossen werden. Dies gilt es ebenso zu vermeiden wie auch den Ausbruch des Coronavirus auf unseren Sportanlagen. Dafür bitten wir um Eure tatkräftige Unterstützung.
Weitere Informationen rund um das Sportprogramm folgen Anfang der Woche!
Mit sportlichen Grüßen
SC Poppenbüttel von 1930 e.V.